Seit dem 1. August 2009 sind nach § 7 Absatz 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung unerlaubte Telefonwerbung. Wir bitten Sie daher an dieser Stelle uns Ihre Erlaubnis für Telefonanrufe zu erteilen, damit wir Sie z. B. zur Vereinbarung eines von Ihnen gewünschten Besichtigungstermines anrufen dürfen. Sie können Ihre Einwillung selbstverständlich jederzeit widerrufen.